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Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2016
Einladung
Einladung zur Gemeindeversammlung
vom Mittwoch, 7. Dezember 2016, um 20.00 Uhr
in der Mehrzweckhalle
Traktanden
1. Genehmigung des Parkvertrages des Regionalen Naturparks Schaffhausen mit jährlichen Aufwendungen von CHF 4.00/Einwohnende in der Betriebsphase 2018-2027
2. Einlage von CHF 152'642.00 in den Forstreservefonds
3. Genehmigung des Budgets 2017 der Gemeinde Siblingen mit Festsetzung des Steuerfusses
4. Der Gemeinderat informiert
5. Verschiedenes
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2016 liegt auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Mit dieser Einladung erhalten Sie das Budget für das Jahr 2017 und Kurzinformationen zu den Traktanden Nr. 1 und Nr. 2. Die Einladung kann auch im Internet unter www.siblingen.ch eingesehen werden und liegt, wie das Budget für das Jahr 2017, gleichzeitig 10 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung während den angeschlagenen Schalterstunden zur Einsichtnahme auf.
Die Teilnahme an der Gemeindeversammlung ist für alle Stimmberechtigten, die das 65. Altersjahr noch nicht vollendet haben, obligatorisch. Wer an der Gemeindeversammlung ohne Entschuldigung nicht teilnimmt, hat CHF 6.00 zu bezahlen. Als Entschuldigung gilt die Rückgabe des Stimmrechtsausweises bis zum 12. Dezember 2016 auf der Gemeindekanzlei (Briefkasten).
Siblingen, 21. November 2016
Freundliche Grüsse
Namens des Gemeinderates Siblingen
Der Gemeindepräsident: Hans Peter Gächter
Die Gemeindeschreiberin: Erika Kübler
Traktandum Nr. 1
Genehmigung des Parkvertrages des Regionalen Naturparks Schaffhausen mit jährlichen Aufwendungen von CHF 4.00/Einwohnende in der Betriebsphase 2018-2027
Seit Anfang 2014 befindet sich der Regionale Naturpark Schaffhausen in der Errichtungsphase, die noch bis Ende 2017 dauert. Im Jahr 2017 wird der Naturpark beim Bund ein Gesuch um Anerkennung einreichen. Für dieses Gesuch muss der Perimeter des Naturparks verbindlich festgelegt sein. Aus diesem Grund müssen die interessierten Gemeinden bis Ende 2016 dem Parkvertrag, der die Grundlage für das Gesuch darstellt, zustimmen. Ein Beitritt ist danach während der Betriebsphase bis 2027 nicht mehr möglich.
Die Gemeinde muss bei einem Beitritt mit Kosten von CHF 4.00/Einwohnende rechnen. Das entspricht gegenwärtig einem jährlichen Beitrag von ca. CHF 3‘340.00. Im Jahr 2017 beträgt der Beitrag CHF 3.00/Einwohnende oder ca. 2‘500 Franken.
Der Gemeinderat hat im August 2016 vorsorglich und vorbehältlich des Entscheids der Gemeindeversammlung die Aufnahme in den Naturpark beantragt. Dem Antrag wurde entsprochen und somit bleibt der Gemeinde die Option auf den Beitritt zum Naturpark erhalten.
Anlässlich der Informationsveranstaltung vom 15. November 2016 wurden Fakten, Vor- und Nachteile des Naturparks eingehend dargestellt. Der Parkvertrag kann auf der Gemeindekanzlei zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Er ist auf der Homepage der Gemeinde www.siblingen.ch aufgeschaltet und kann dort auch heruntergeladen werden.
Für den Gemeinderat überwiegen die Vorteile eines Beitritts allfällige Nachteile bei weitem. Mit dem Beitritt wird insbesondere der Landwirtschaft und dem Gewerbe ermöglicht, Beiträge für Projekte aus dem Naturpark zu erhalten.
Der Gemeinderat beantragt den Parkvertrag und damit den Start des Regionalen Naturparks Schaffhausen in die Betriebsphase 2018 - 2027 zu genehmigen und den jährlichen Mitgliederbeitrag an den Verein «Regionaler Naturpark Schaffhausen» während der Betriebsphase 2018 - 2027 sicherzustellen.
Traktandum Nr. 2
Einlage von CHF 152'642.00 in den Forstreservefonds
Die Gemeinde Siblingen hat im Jahre 2015 Bundesbeiträge von CHF 102'451.00 und Kantonsbeiträge von CHF 91'972.70 für Altholzinsel, Waldreservate und forstwirtschaftliche Massnahmen erhalten. Die Beiträge für die forstwirtschaftlichen Massnahmen im Umfang von CHF 41'781.70 verbleiben in der Laufenden Rechnung. Die einmaligen Beiträge von total CHF 152'642.00 für die Altholzinsel und die Waldreservate sollen für Investitionen in der Forstwirtschaft eingesetzt werden. Deshalb soll dieser Betrag zu Lasten der Laufenden Rechnung 2016 dem Forstreservefonds zugewiesen werden.
Einlagen in Fonds über CHF 50'000.00 müssen von der Gemeindeversammlung genehmigt werden.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Einlage von
CHF 152'642.00 aus Bundes- und Kantonsbeiträgen für Altholzinsel und Waldreservate in den Forstreservefonds. Dies zu Lasten der Laufenden Rechnung 2016.

